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BVerwG, Urteil vom 29. April 1994 – 7 C 47 .93
Das Urteil betrifft die Revision einen auf das Vermögensgesetz gestützten Antrag auf Rückgabe eines auf die Berliner Liste 1 gesetzten und 1949 enteigneten Unternehmens. Mit der Revision war geltend gemacht worden, die Ausschlußregelung des § 1 Abs. 8 lit. a, 1. Halbs. VermG sei verfassungswidrig, weil nach dem Bodenreformurteil des BVerfG vom 23. April 1991…