Fehlurteile und die verantwortlichen Richterinnen und Richter
Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
(Xenophon)
höflich anzuhören,
weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und
unparteiisch zu entscheiden.
Bei der Aufarbeitung des Unrechts der Nationalsozialisten und der Sozialismus-Kommunisten im Gebiet der neuen Bundesländer nehmen nach hiesiger Ansicht die strukturellen Fehlentscheidungen der bundesdeutschen Rechtsprechung in erschreckendem Maße zu. Rechtsstaatliche Vorgaben werden zugunsten von politisch opportun empfundenen Ergebnissen zunehmend über Bord geworfen. Der Rechtsstaat ist jedoch kein Empfindungsstaat. Verharmlosung von Unrecht aus Empfindung und “Gutgemeintem” unter dem Deckmantel des Rechtsstaats ist Unrecht. Richter/Richterinnen entscheiden alles, verantworten aber nichts. Dies soll mit der Datei „Richterkontrolle“ im Sinne eines erweiterten “Check and Balances” korrigiert werden.
Gerade der Rechtsstaat fordert die Kontrolle vor den Augen der Öffentlichkeit auch der einzelnen Richterinnen und Richter, die sich den Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu stellen haben.
Damit schließt sich der institutionalisierte rechtsstaatliche Kreis des “Check and Balances” zwischen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung durch eine (wissenschaftlich fundierte) private, aber öffentlich gemachte “Richterkontrolle” der Rechtsunterworfenen (insbesondere auch von Anwälten) im Interesse einer ständigen künftigen Selbstkorrektur auf dem sich immer wieder labilisierenden rechtstaatlichen Weg.